Laub, das vom Baum des Nachbarn in den eigenen Garten fällt, der Lärm vom Laubbläser oder wild wuchernde Hecken – manchmal braucht es nicht viel Anlass für einen heftigen Streit unter Nachbarn.

«Hier bin ich Mensch, hier darf ich’s sein!» – so wie einst Goethe fühlen wohl viele Gartenbesitzer, wenn sich das Leben im Frühling wieder vermehrt draussen abspielt. Doch so hoch die Selbstverwirklichung auch bei uns im Kurs steht, sie sollte nicht zu Lasten anderer gehen. Grillier-Abende mit Freunden machen Spass, und bis 22 Uhr liegen auch die passende Musik und ausgelassenes Gelächter im gesetzlichen Rahmen. Wer aber weiss, dass der Nachbar morgens früh raus muss und durch den Lärm nicht zur Ruhe kommt, verlagert das laute Geschehen doch einfach schon etwas früher nach drinnen. 

Streitereien neigen zur Eskalation
Schnell gibt ein Wort das andere, und nicht selten endet der Streit vor Gericht. Und nun zeigt sich, dass ein Rechtsstreit nicht nur sehr langwierig ist. Zusätzlich geht er ans Portemonnaie und nicht zuletzt an die Psyche. Auch nach dem Urteil. Damit es gar nicht erst soweit kommt, empfehlen Experten Nachbarn, die nicht mehr miteinander reden können, eine Mediation. Unter der Voraussetzung, dass beide Parteien diesem Schritt zustimmen, kommt dann eine neutrale Drittperson – der Mediator – zur Vermittlung im Streit hinzu. Er sorgt dafür, dass ein Kompromiss ausgehandelt werden kann, an den sich beide Nachbarn halten, ohne dabei ihr Gesicht zu verlieren.

Information ist alles


Informieren Sie sich auf alle Fälle vor dem Pflanzen von neuen Hecken, Sträuchern und Bäumen über die Wuchshöhe der Pflanzen und die Mindestabstände, die Sie von Gesetzes wegen einhalten müssen. Das ist einfacher, als die Pflanze später zu versetzen und erspart Ihnen viel Mühe und Ärger.
Guter Rat ist nicht teuer
Kaufen Sie Ihre Pflanzen im Fach-Gartencenter oder in einer Baumschule, und lassen Sie sich von den Experten dort beraten. Der hübsche kleine Baum, der ihnen spontan so gut gefällt, kann nach wenigen Jahren schon enorme Dimensionen annehmen.
Über den Tellerrand schauen
Beziehen Sie bei der Planung Ihres Gartens die Bedürfnisse der Nachbarschaft mit ein. Der giftige Goldregen sieht nicht nur direkt an der Grenze zur Nachbarsfamilie mit den kleinen Kindern hübsch aus. 
Nicht einfach abwarten
Wenn Ihr Nachbar nahe Ihrer Grenze Bäume oder Sträucher setzt, sollten Sie sich im Zweifel erkundigen, welche Wuchshöhe diese mit der Zeit erreichen. Denn selbst wenn die Pflanze zu nah am Nachbarsgrundstück steht, verjährt ein Einspruchsrecht in vielen Kantonen fünf Jahre nach dem Setzen. Höhe und Volumen werden aber oft erst nach Ablauf dieser Verjährung zum Störfaktor.
Selbstjustiz
Egal, wie sehr Sie sich über ganze Bäume, Äste oder Wurzeln in oder aus Nachbars Garten ärgern – lassen Sie sich nicht dazu hinreissen, seine Pflanzen eigenhändig zurechtzustutzen. Sonst kann je nach Kanton eine Anzeige drohen.
In die Tiefe planen
Einige Bambusarten, aber auch Himbeeren und Brombeeren verbreiten sich unter der Erde durch Rhizome (Kriechwurzeln). Und das kann rasant gehen! Setzen Sie diese Pflanzen darum nicht zu dicht an die Grundstücksgrenze zu Ihrem Nachbarn und denken Sie unbedingt daran, eine Rhizomsperre einzubauen. 
Wildwuchs eindämmen
Sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Höhe einer von Ihnen gepflanzten Hecke nicht über das kantonal geregelte Höchstmass hinauswächst. Ebenso müssen Sie Sorge tragen, dass die Hecke nicht über Gehsteige und Strassen hinauswächst und dadurch den Personen- und Motorverkehr beeinträchtigt.

Informationen zum Thema
Die kantonalen Bestimmungen zu Grenzabständen, zum Kapprecht und vielen weiteren Rechtsfragen sind ganz unterschiedlich. JardinSuisse hat zusammen mit Rechtsanwalt Andreas Wasserfallen die Broschüre «Bäume und Sträucher im Nachbarrecht» publiziert, die mit übersichtlichen Tabellen Licht ins Dickicht der Paragraphen bringt. Zum Preis von CHF 40.– kann sie bei JardinSuisse, Telefon 044 388 53 00 bezogen werden.
Am 12. Mai 2016 thematisiert SRF 1 den Nachbarschaftsstreit. Gedreht wurde auch bei uns im Gartencenter.
„Kampfzone Garten – Wenn Nachbarn streiten“ ( Donnerstag, 12. Mai 20.05 Uhr SRF1) 

http://www.srf.ch/sendungen/dok/kampfzone-garten-wenn-nachbarn-streiten